Aufnahme des Trainingsbetriebes
Auch beim SV Kroge-Ehrendorf kann der Trainingsbetrieb wieder anlaufen!!
Die niedersächsische Landesregierung hat die Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona Pandemie zwischenzeitlich gelockert. U. a. dürfen ab dem 06.05.2020 öffentliche und private Sportanlagen im Freien wieder zur Ausübung von kontaktlosem Sport unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden.
Um den behördlichen Vorgaben gerecht zu werden wurden vom NFV Empfehlungen an die Vereine auf Grundlage des aktuellen Sachstandes unterbreitet. Deren Umsetzbarkeit wird aktuell innerhalb des Vorstandes abgestimmt. Insoweit bittet der Vorstand darum, die folgenden Vorgaben und Verhaltensregeln UNBEDINGT einzuhalten.
- Ab Mittwoch, den 13.05.2020 stehen die Außenanlagen den Vereinsmitgliedern für den Trainingsbetrieb wieder zur Verfügung.
Entsprechend der bekannten Trainingszeiten kann dann das Sportplatzgelände wieder von den Mannschaften genutzt werden.
- Eine Nutzung des Gymnastikraums im Obergeschoss des Umkleidegebäudes bleibt weiterhin untersagt.
Insoweit müssen die im Gymnastikraum normalerweise stattfindenden Kurse bis auf weiteres weiterhin ausfallen.
- Ein Training kann nur erfolgen, soweit ein verantwortlicher Trainer und/oder Betreuer anwesend ist, der auf die Einhaltung der nachfolgenden Regelungen zu achten hat.
- Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb ist bei einschlägigen Krankheitssymptomen, wie Fieber und Husten, ausgeschlossen. Der Betroffene muss dem Sportplatzgelände fernbleiben.
- Zur Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette wird im Ballraum eine entsprechende Liste ausgelegt, in der sich jeder Teilnehmer vor Beginn des Trainings eintragen muss.
- Körperkontakte müssen unterbleiben!
Auf Zweikämpfe, Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe komplett verzichten.
- Es muss immer ein Mindestabstand von 2 Metern zu allen anderen Personen auf dem Sportplatzgelände eingehalten werden.
Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und den direkten Weg zum Sportplatz.
- Das Betreten und Verlassen des Fußballplatzes muss auf direktem Weg erfolgen.
Nachfolgende Spieler dürfen den Platz erst betreten, wenn er vollständig geräumt wurde.
- Eine pauschale Begrenzung bei der Zahl der Trainierenden einer Mannschaft auf den Sportplatz gibt es nicht.
Insoweit ist ein Training in jeweils ggf. mehreren Kleingruppen (bis max. 5 Personen) nicht vorgegeben, wird aber empfohlen.
- Keine Zuschauer beim Training.
- Die Nutzung der Duschen und Umkleidekabinen ist vorerst untersagt.
- Die Toiletten stehen zur Verfügung.
- Auf dem Vereinsgelände ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten.
Ausgenommen sind selbst mitgebrachte Getränke während des Trainings.
- Die Nutzung der „Sportklause“ ist weiterhin untersagt.